kleanthes
Verlag für Medizin und Prävention GmbH & Co. KG

Rechtliche Bedeutung der Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben

Zum 141. Geburtstag Albert Schweitzers am 14.01.2016

Zum Beitrag von Dr. jur. Axel Böge zur Bedeutung der Ehrfurcht vor dem Leben aus juristischer Sicht

Albert Schweitzers Vorstellungen von der Ehrfurcht vor dem Leben sind im zurückliegenden Jahr aus juristischer Sicht geprüft und für praktikabel befunden worden. Demnach ist es Schweitzer nicht nur gelungen, mit der Ehrfurcht vor dem Leben einen moralischen Imperativ zu setzen; seine Vorstellungen sind auch im rechtlichen Bereich beachtenswert. Zu diesem Ergebnis ist der Dresdner Jurist Axel Böge im Rahmen seiner Dissertationsschrift gekommen, die er erfolgreich an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden verteidigte und als Buch und E-Book vorgelegt hat.[1]

Böge analysiert die Schriften Schweitzers mit philologischer Akribie und juristischem Sachverstand. Dadurch ist ein anspruchsvolles und Wort für Wort an Schweitzers Texten orientiertes Werk zustande gekommen. Gleichzeitig wird Schweitzers Konzeption durch Böge mit John Rawls´ „Gerechtigkeit als Fairness“, einer der führenden aktuellen Gerechtigkeitstheorien, in Beziehung gesetzt. Für den Nichtjuristen wie auch für Juristen, dürfte es von großem Interesse sein, wie Böge die auf das handelnde Individuum orientierten Vorstellungen Albert Schweitzers mit den auf funktionierende konsensuale Regelwerke in sozialen Systemen ausgerichteten Vorschlägen Rawls´ verbindet. Ethik und Recht werden auf diese Weise in einen nachvollziehbaren Zusammenhang gebracht und es wird deutlich, dass Böge gut begründet dafür plädiert, Schweitzers ethische Wertsetzungen als Zielorientierungen für rechtliche Normen gelten zu lassen. Andere Autoren schätzen ethische Vorstellungen als vorpolitische Bedingungen ein, die Handlungsbereitschaften intendieren und herausfordern. Die Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben ist nach Böge ein universelles Prinzip, an dem sich alle weiteren Regeln und Entscheidungen – auch im rechtlichen Bereich – messen lassen können und messen lassen sollten.

Böge hantiert nicht im luftleeren Raum. Er erläutert, dass es natürlich Zielkonflikte gibt, z.B. zwischen Schutzpflichten und Förderpflichten, und untersucht umfassend, wie sich diese in der Konzeption Schweitzers zweckmäßig auflösen lassen. Dies betrifft z.B. den Umweltschutz, die Menschenrechte und auch das Kriegsvölkerrecht. Böge gelingt es, zu diesen Schwerpunkten deutliche Aussagen und fassbare Ergebnisse zu entwickeln:
• Treibhauseffekte etwa, seien nicht vorhersehbar gewesen. Da nun aber Kausalitätsbeziehungen nachgewiesen oder zumindest sehr wahrscheinlich sind, müssten nach der Konzeption Schweitzers aus den Fehlern der Vergangenheit Konsequenzen gezogen und schädigende Folgen aktiv beseitigt sowie zukünftige negative Entwicklungen verhindert werden. Nach Schweitzers Lehre ist damit jeder Einzelne gefragt, wie er einen Beitrag leisten kann. Zugleich ist aber auch die Gesellschaft auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene angesprochen, aktiv zu werden.
• Böge thematisiert auch Menschenrechte und die Würde des Menschen. Schweitzer sei es gelungen, das theologische Prinzip der Nächstenliebe mit der Ehrfurcht vor dem Leben in logische Philosophie zu übertragen. Insofern tritt Schweitzer hier als nüchtern und in kantischer Tradition logisch argumentierender Philosoph auf, dem damit klar sowohl religionsübergreifende als auch säkulare kosmopolitische humanitäre Züge zugeschrieben werden können.
• Kriegsvölkerrecht ist ein weiterer aktueller Themenbereich der hier vorgelegten Untersuchung. Böge kommt zu dem Ergebnis, dass die Unterhaltung einer Armee auch nach der ethischen Vorstellung Schweitzers gerechtfertigt ist, solange Kriegsgefahren bestehen. Verteidigung und selbst die Vernichtung eines Aggressors seien hiernach nicht von vornherein ausgeschlossen. Radikal pazifistischen Vorstellungen wird damit auch aus ethischer Sicht eine Abfuhr erteilt. Eingriffe in Konflikte zwischen Dritten wären jedoch nur dann erlaubt, wenn dabei keine Menschenleben gefährdet würden. Wirtschaftliche Sanktionen oder die Zerstörung von Waffensystemen seien dagegen auch aus ethischer Sicht zu rechtfertigen.

Böge hat damit eine gut lesbare und sorgfältig recherchierte Arbeit vorgelegt, die belegt, dass Schweitzer die Lehre der Ehrfurcht vor dem Leben zu einem umfangreichen ausdifferenzierten philosophischen System entwickelt hat, das ethisch, theologisch,[2] philosophisch[3] und auch juristisch[1] tragfähig ist.

Ekkehart Paditz, Dresden 04.01.2015

[1] Böge A: Zur rechtlichen Bedeutung der Lehre Albert Schweitzers von der Ehrfurcht vor dem Leben. Dresden: kleanthes; 2015.

[2] Gansterer G: Die Ehrfurcht vor dem Leben. Die Rolle des ethischen Schlüsselbegriffs Albert Schweitzers in der theologisch-ökologischen Diskussion. Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien: Peter Lang; 1997.

[3] Müller C: Albert Schweitzers Weltanschauungsphilosophie und Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben. Online: http://ubm.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2007/1442/pdf/diss.pdf2005.

Axel Böge, Jahrgang 1982, legte beide Juristischen Staatsprüfungen in Sachsen ab. Er arbeitet seit 2010 in Dresden als Rechtsanwalt. Mit dieser Arbeit promovierte er sich im Mai 2015 an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden.

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© 2015 kleanthes Verlag für Medizin und Prävention GmbH & Co. KG, Dresden,

Fotografie: ©Keystone-France/Gamma/Getty Images: “Portrait of Dr. Albert Schweitzer at a Tea-Room in London on October 18, 1955. He was then in England to receive the Order of Merit from the Queen of England.” 

Bildrecherche: Monika Bergmann / www.picture-worx-koeln.de


Fachbuchbroschur 14,8 x 21,0 cm Hochformat

275 Seiten + Umschlag

Inhalt sw / Umschlag 4c

ISBN 978-3-942 622-17-2

Herausgeber: Ekkehart Paditz (Dresden)

Gestaltung: Bettina Lindner, Dresden

kleanthes, Dresden 2015

am 30.07.2015 erschienen

€ 29,95

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